Sie überlegen sich ein Ovaobike zuzulegen? Wir zeigen Ihnen, warum Elektromotorräder der 11kW / 125er-Klasse so interessant sind.
Welche Vorteile hat ein 11kW Elektromotorrad gegenüber einem herkömmlichen Verbrennermodell?
Elektromotorräder mit einer maximalen Dauerleistung von 11kW werden vom Gesetzgeber gleich eingestuft wie herkömmliche Verbrenner Modelle mit 125 ccm. (Das sind die Motorräder, die neben euch an der Ampel sehr laut anfahren, aber irgendwie nicht vom Fleck kommen).
Der Vorteil der Elektromodelle besteht darin, dass bei Elektromotoren das volle Drehmoment aus dem Stand abgerufen werden kann und die kurzfristig abrufbare Energie, je nach Modell, deutlich über 11kW liegt.
So kann bei der Ovaobike MCR-S bei einer Dauerleistung von 10,5 kW eine kurzfristige Spitzenleistung von bis zu 22 kW abgerufen werden, was 29,9 PS entspricht. Ein herkömmlicher Verbrennermotor kann das nicht. Hier bleibt die abrufbare Leistung bei 11 kW / 15 PS.
Weitere Vorteile von Elektromotorrädern:
- Keine Tankstellenbesuche mehr, kein Öl, kein Abgas usw.
- Günstiger in Wartung, Treibstoff und KFZ Steuer
- Nie mehr Kupplung wechseln
- Leerlaufdrehzahl und Gasannahme justieren entfällt
- Keinen Motorölfilter wechseln
- Keinen Kupplungsseilzug schmieren
- Nie mehr Motoröl wechseln
- Nie mehr Motoröl prüfen
- Ventilspiel einstellen entfällt
- Luftfilter wechseln ist nicht nötig
- Steuerketten wechseln ebenfalls nicht nötig
- Benzinschläuche überprüfen entfällt
- Keine Zündkerzen wechseln
- Kein Kraftstofffilter wechseln
- Kein Kupplungsspiel einstellen
- Kein Kupplungsflüssigkeitsstand überprüfen
Welchen Führerschein benötige ich für ein 11kW Elektromotorrad?
Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht.
Wenn Sie ein Ovaobike oder ein ähnliches 11-kW-Elektromotorrad besitzen, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1 oder ein in Deutschland gültige Fahrerlaubnis-Erweiterung B 196. Auch ein Führerschein der Klasse B ist ausreichend, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wie bekomme ich die Fahrerlaubnis-Erweiterung B 196 ohne Prüfung?
Um Frauen und Männern mit einem Führerschein den Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu ermöglichen, hat die deutsche Regierung die Fahrerlaubnis-Verordnung geändert:
Alle, die:
- Fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben,
- können durch insgesamt 18 Ausbildungsstunden à 45 Minuten,
die Fahrerlaubnis-Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen. Eine Fahrprüfung ist nicht nötig!
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Führerschein der Klasse B für eine 11kW Elektromotorrad ausreichend?
Auch ein Führerschein der Klasse B ist ausreichend, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Deutschland
In Deutschland können Sie ein (Ovaobike) 11-kW-Elektromotorrad mit dem Führerschein der Klasse B fahren, wenn dieser vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.
Schweiz
In der Schweiz haben Sie 4 Monate Zeit, um nach Erhalt des Führerscheins der Klasse B eine 8-stündige Schulung zu absolvieren.
Österreich
In Österreich darf man ein (Ovaobike) 11 km-Elektromotorrad fahren, wenn man seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt und ein 6-stündiges Praxistraining besucht hat.
Weitere Informationen unter: zweiradfuehrerschein.de
Dürfen die Ovaobikes mit dem Führerschein B 196 gefahren werden?
Ja, die Dauerleistung der MCR-H (5,7 kW), MCR-M (10,5 kW) und MCR-S (10,5 kW) liegt bei allen drei Modellen unterhalb der vom Gesetzgeber maximal zulässigen Dauerleistung von 11 kW. Die Modelle MCR-H, MCR-M und MCR-S dürfen deshalb mit dem B196 Führerschein (125 ccm Klasse) gefahren werden.
Welche Fördermöglichkeiten für Elektromotorräder gibt es in Deutschland?
Fördermöglichkeit THG Prämie: Die THG Prämie (Treibhausgas Prämie) erhält ein Nutzer eines Elektrofahrzeuges für die jährliche Nutzung seiner Elektromobilität. Die THG Quote des Umweltbundesamtes wird entsprechend dem jeweiligen E-Fahrzeug Typs berechnet und liegt zwischen 250 bis 400 Euro jährlich (Stand: 01/2022).
Wenn in eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Antrieb „Elektro“ vermerkt ist, dann seid Ihr zum Erhalt der Prämie von bis zu 350,- Euro pro Jahr berechtigt.